Werden Kinder volljährig, endet die Kindergeldzahlung. Allerdings können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterzahlung beanspruchen, müssen dafür aber tätig werden. Hier eine Zusammenfassung.
Mit der Volljährigkeit eines Kindes wird der Kindergeldanspruch erneut geprüft: Auf Antrag wird die Zahlung fortgesetzt, wenn Jugendliche sich noch in der Schulbildung befinden, aber auch für die Zeit einer Berufsausbildung oder eines Studiums - immer bis zum Abschluss. Selbst eine Hochzeit in dieser Zeit kann die Beendigung der Kindergeldzahlung nicht begründen, solange die Betroffenen noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. In jedem Fall muss aber ein Antrag gestellt und der Anspruch begründet werden, eine Nachzahlung wird höchstens für sechs Monate genehmigt. Ausnahme: Können behinderte junge Menschen ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten, entfällt die Altersgrenze von 25.
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